Hinweis zum Geldwäschegesetz

Gesetzliche Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG

Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz sind wir verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen.

Zu diesem Zweck bitten wir euch um Verständnis, dass wir eure persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zu erheben haben. Dies erfolgt mittels einer Kopie eures Personalausweises.

Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.

Wir stehen euch gerne für Fragen zur Verfügung.

Wir bitten um euer Verständnis und hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Auflagen.